Trainingsbetrieb
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- Veröffentlicht am Sonntag, 29. November 2020 19:34
- Geschrieben von Helmut Weigl
Liebe Mitglieder,
leider ist es nicht möglich aufgrund der momentanen Lage unseren gewohnten Trainingsbetrieb in den Sporthallen durchzuführen. Sollte es von Seiten der Behörden wieder Lockerungen geben, werden wir euch dies auf diesem Wege mitteilen.
Bleibt weiterhin gesund!!
Eure Vorstandschaft
Leichathletik Training unter der Leitung von Dieter und Gerti
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- Veröffentlicht am Dienstag, 08. September 2020 16:59
- Geschrieben von Helmut Weigl
Ab Freitag, 11.09., findet wieder regelmäßig das Kinder-Leichtathletik-Training unter Beachtung der Hygienevorschriften unter der Leitung von Dieter und Gerti statt.
Trainingszeiten Dieter:
Montag und Freitag: Jeweils 17:00 bis 18:30 Uhr / FTSV Sportgelände
Trainingszeiten Gerti
Dienstag: 17.00 bis 19.00 Uhr ab 5. Klasse / FTSV Sportgelände
Donnerstag: 17.30 bis 19.30 Uhr ab 5. Klasse / FTSV Sportgelände
Das Leichtathletik-Training der "Kleinen" kann momentan leider noch nicht durchgeführt werden. Sobald es Änderungen gibt, veröffentlichen wir dies auf unserer Homepage.
Training Geräteturnen weiblich
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- Veröffentlicht am Dienstag, 08. September 2020 16:44
- Geschrieben von Helmut Weigl
Das Fachgebiet Gerätturnen weiblich unter der Leitung von Susi Wiesmüller und Birgit Gegenfurtner beginnt mit den Trainingsstunden - je nach Infektionsgeschehen - voraussichtlich erst nach den Herbstferien.
Euer FTSV Straubing
Trainingsbeginn Leichtathletik/Turnen und Öffnungszeiten des FTSV-Büros
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- Veröffentlicht am Dienstag, 09. Juni 2020 13:58
- Geschrieben von Helmut Weigl
Ab Montag, 15.06., findet wieder regelmäßig das Kinder-Leichtathletik-Training unter Beachtung der Hygienevorschriften und unter der Leitung von Dieter und Gerti zu den gewohnten Zeiten statt.
Trainingszeiten Dieter:
Montag und Freitag: Jeweils 17:00 bis 18:30 Uhr am FTSV Sportplatz
Trainingszeiten Gerti:
Dienstag: 17.00 bis 19.00 Uhr ab 5. Klasse
Donnerstag: 17.30 bis 19.30 Uhr ab 5. Klasse
Das Leichtathletik-Training der "Kleinen" kann momentan leider noch nicht durchgeführt werden. Hier orientieren wir uns an den Schulsport! Sobald es Änderungen gibt, veröffentlichen wir dies auf unserer Homepage.
Leider können die Turnstunden in der Turnhalle des Turmair-Gymnasiums im laufenden Schuljahr mit folgenden Trainingszeiten nicht mehr abgehalten werden, da die Schule die Halle zu Klassenzimmern umfunktioniert hat. Trainingszeiten:
Dienstag 16.15 - 17.15 Geräteturnen für Mädchen ab 4 Jahren
Dienstag 17.00 - 20.00 Leistungstraining
Freitag 17.00 - 20.00 Leistungstraining
Freitag 17.00 - 18.30 Turnen Allgemein für Kinder ab 2. Klasse
Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben, teilen wir dies unverzüglich auf unserer Homepage mit. Voraussichtlicher Trainingsbeginn ist somit erst wieder ab dem Schuljahr 2020/2021
Auch das FTSV-Büro ist ab 15.06. künftig wieder montags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr und mittwochs zwischen 16 Uhr und 18 Uhr geöffnet! Bei Fragen, einfach anrufen unter 09421/4 23 23 oder vorbei kommen!
Unsere Sportanlage ist aus organisatorischen Gründen bis auf Weiteres nur für unsere Mitglieder zugänglich! Das Training von Nicht-Mitgliedern und Fremdvereinen ist nicht gestattet!!!
2. Fassung der Richtlinien und Empfehlungen für den Trainingsbetrieb von Bundes- und Landeskadern an Bundes-, Landesstützpunkten und Disziplinstützpunkten sowie für den Trainingsbetrieb der Sportvereine
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- Veröffentlicht am Montag, 08. Juni 2020 12:05
- Geschrieben von Helmut Weigl
2. Fassung der Richtlinien und Empfehlungen für den Trainingsbetrieb von Bundes- und Landeskadern an Bundes-, Landesstützpunkten und Disziplinstützpunkten sowie für den Trainingsbetrieb der Sportvereine
Präambel:
Mit Wirkung vom Montag, 8. Juni 2020, hat das Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration seine Richtlinien für den Sportbetrieb in Bayern aktualisiert. Für die Leichtathletik bedeutet dies im Wesentlichen, dass die Anzahl der Teilnehmer einer Trainingsgruppe auf maximal 20 (inklusive Trainer) erhöht werden kann. Oberste Priorität genießt weiterhin die strikte Einhaltung des Abstandsgebotes von mindestens 1,5 Metern. Insbesondere gilt es, die Dokumentationspflicht der Teilnehmer einer Trainingseinheit zu beachten. Dies muss nicht mehr mit Hilfe des Formblatts des DOSB durchgeführt werden (Trainingsbetrieb; Punkt 12).
Quellen:
1. Bund und Land: Verordnungen/Maßnahmen Virus der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Pandemie; 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Trainingsbetrieb von Bundes- und Landeskadern an Bundes-, Landesstützpunkten und Disziplinstützpunkten sowie für den Trainingsbetrieb der Sportvereine in Bayern
Allgemein gültige Richtlinien/Rahmenbedingungen (gültig ab Montag, 08.06.2020):
1) Das Leichtathletiktraining ist an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen (Leichtathletikanlagen) sowie in geschlossenen Räumen wie Sporthallen und Krafträumen unter Einhaltung der nachfolgenden Richtlinien erlaubt:
2) Eine Trainingsgruppe umfasst an der frischen Luft maximal 20 Teilnehmer (inkl. Trainer). In Sporthallen von der Fläche einer Einfachturnhalle werden maximal 10 Teilnehmer (inkl. Trainer) empfohlen. Die Indoortrainingszeit ist auf maximal 60 Minuten beschränkt. Während des Trainings sind alle gegebenen Möglichkeiten für die Durchlüftung der Sporthallen bzw. Krafträume intensiv zu nutzen. Zwischen verschiedenen gruppen-bezogenen Trainingseinheiten ist die Pausengestaltung so zu wählen, dass ein vollständiger Frischluftaus-tausch stattfinden kann. Die Nutzer sind darauf hinzuweisen, dass sie außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), eine geeignete Mund-Nasen-Be-deckung zu tragen haben.
3) Ein Wechsel der Gruppe während einer Trainingseinheit ist für Teilnehmer und Trainer nicht gestattet.
4) Die Maximalanzahl an gleichzeitig trainierenden Trainingsgruppen ist vom Betreiber je nach örtlichen Gegebenheiten festzulegen und richtet sich nach der Fläche bzw. Form der Sportanlage. Die Empfehlung für die maximale Anzahl der sich gleichzeitig in einem Leichtathletikstadion aufhaltender Personen beträgt maximal 100 Teilnehmer (inkl. Trainer).
5) Den Trainern wird empfohlen, während des gesamten Trainings eine Atemschutzmaske zu tragen.
6) Die Betreiber/Träger von Sportstätten erstellen ein standort- und leichtathletikspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.
7) Betreiber/Träger kommunizieren die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
8) Die Nutzer von Sportanlagen sind über das Einhalten des Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu informieren.
9) Die Nutzer von Sportanlagen sind darauf hinzuweisen, dass die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern nur den Personen gestattet ist, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z. B. Personen des eigenen Hausstands).
10) Die Nutzer von Sportanlagen sind darauf hinzuweisen, dass sie außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zu-rückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), eine geeignete Mund-Nasen-Bede-ckung zu tragen haben.
11) Die Verantwortung für die Durchführung des Kader- bzw. Stützpunkttrainings liegt beim BLV. Er sorgt in Ab-stimmung mit den Betreibern/Trägern der Trainingsstätten dafür, dass alle bestehenden Vorschriften eingehalten werden.
12) Für die Durchführung des Vereinstrainings sind die Vereine verantwortlich. In Abstimmung mit den Betreibern/Trägern der Trainingsstätten sorgen sie dafür, dass alle bestehenden Vorschriften eingehalten werden.
13) Betreiber/Träger/Verein gewährleisten, dass die maximale Belegungszahl einer Sportstätte zu keinem Zeitpunkt überschritten wird und die Abstandsregeln eingehalten werden. Warteschlangen sind durch geeignete Vorkehrungen zu vermeiden.
14) Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Über-mittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegen-über den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Mo-nats zu vernichten.
15) Garderoben, Duschen und Umkleiden sind geschlossen zu halten.
16) Maximal eine WC-Anlage jeweils für Männer und Frauen soll bereitgestellt werden. In den Toiletten wird ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht und es werden ausreichend desinfizierende Seife sowie nicht wiederverwertbare Papierhandtücher zur Verfügung gestellt. Die Toilettenanlagen sind regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. 17) Sollten Teilnehmer zur Gruppe der Personen gehören, die gemäß RKI ein höheres Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf haben, werden diesen die erforderlichen Schutzmaßnahmen empfohlen.
18) Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre müssen immer von einem erwachsenen Trainer beaufsichtigt werden. Eltern sollen die Sportstätte möglichst nicht betreten.
19) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Anfahrt zur Trainingsstätte sind die aktuellen landesspezifischen Bestimmungen zur Maskenpflicht umzusetzen.
Richtlinien und Empfehlungen für den Trainingsbetrieb:
1) Der Zugang zu den Trainingsstätten muss so organisiert werden, dass die festgelegte Personenzahl nicht überschritten wird.
2) Richtlinien für das Training der einzelnen Disziplinblöcke: a. Das Sprinttraining findet auf den beiden gegenüberliegenden Geraden statt. Dazu muss je eine Bahn zwischen den Trainierenden freigelassen werden, um insgesamt einen Mindestabstand von 1,50 Meter sicherzustellen. Bei gleichzeitig stattfindenden Lauftraining findet das Sprinttraining auf den äußeren Bahnen statt.
b. Staffeltraining ist ausdrücklich nicht erlaubt.
c. Das Lauftraining bzw. Tempolauftraining findet grundsätzlich auf den inneren Bahnen statt, um den vorgegebenen Abstand zu den Sprintgruppen sicherzustellen. Dabei gelten die gleichen Abstandsregeln, wie für das Sprinttraining (siehe Bahnverteilung). Beim Hintereinanderlaufen ist ein ausreichen-der Abstand (mindestens drei Meter) einzuhalten („Tröpfchenwolkentheorie“). Windschattenlaufen ist somit nicht möglich und im Sinne des Abstandsgebots zu vermeiden. Lauftraining in Gruppen kann unter Wahrung der o.g. Abstandsregeln auch außerhalb von Stadien stattfinden.
d. Nach dem Hochsprung- und Stabhochsprungtraining ist die Matte durch den Trainer mit einer Seifenlauge zu reinigen und die Ständer und Latte zu desinfizieren. Das Auflegen der Latte erfolgt ausschließlich durch den Trainer. Die Sportler sind für die Desinfektion der benutzen Stäbe für das Stabhochsprungtraining zuständig.
e. Die Vorbereitung und Pflege der Grube vor, während und nach dem Weit- und Dreisprungtraining erfolgt ausschließlich durch den Trainer.
f. Die Trainingsgeräte (Kugeln/Disken/Speere/Hämmer/Wurfstäbe etc.) für das Wurf- und Stoßtrainings werden während der Trainingseinheit jedem einzelnen Athleten zugeordnet und von keinen anderen Athleten benutzt. Der jeweilige Sportler hat die Geräte nach dem Training zu desinfizieren.
3) Das Training der Beweglichkeit, Mobilisation und Kräftigung findet auf eigenen Gymnastik- bzw. Yogamatten oder Handtüchern der Teilnehmer statt.
4) Die Desinfektion der benutzten Geräte erfolgt im Rahmen der vorgegebenen Trainingszeit und vor jedem Trainingsgruppenwechsel. Ebenso zählt die Trainingsvorbereitung, die Bereitstellung der Geräte und Präparierung der Trainingsstätten in die Trainingszeit.
Diese Richtlinien und Empfehlungen werden laufend überarbeitet und den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Wir bitten deshalb, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten.
Tennis Info 2020/3
- Details
- Veröffentlicht am Freitag, 15. Mai 2020 21:29
- Geschrieben von Helmut Weigl
Tennis Info 2020/3
Liebe Tennisspieler,
endlich ist es soweit. Die Saison 2020 kann endlich starten. Allerdings wird es für uns keine normale Saison. Natürlich erfolgt die Öffnung unserer Tennisanlage unter Behördlichen Auflagen und Einschränkungen:
Hinsichtlich unserer Tennissaison bedeutet dies:
→ Beachten Sie unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen
Hygienevorschriften auch auf der Tennisanlage (Mindestabstand 1,5 m,
Niesen/Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen etc.). Die Umkleiden
und Duschen bleiben geschlossen
→ Es dürfen bis zu 5 Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen.
Das Training muss kontaktlos erfolgen und die Spieler müssen
den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
→ Beachten Sie die Aushänge im Schaukasten!
→ NEU: Da das Stadion auch weiterhin gesperrt ist, benützen wir
vorerst den neuen Seiteneingang!
→ Um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen ist eine
Dokumentation der Platzbelegung notwendig. Bitte tragt Euch
vor Spielbeginn in die entsprechende Liste ein.
→ Wir wissen, dass jedes Mitglied jetzt möglichst oft spielen
möchte. Bitte seid FAIR zueinander und haltet bei Bedarf die
maximale Spielzeit von einer Stunde ein.
→ Ein klassisches Doppelspiel um Punkte ist derzeit noch nicht
erlaubt. Es darf aber zu viert auf einem Platz trainiert werden.
Näheres unter https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html
Mit sportlichen Grüßen
Markus Anzinger und Ulrike Anzinger
Fachgebietsleiter FTSV Tennis und Jugendwart FTSV Tennis
Gemeinsame Pressemitteilung des DOSB mit allen Landes-Sportbünden
- Details
- Veröffentlicht am Mittwoch, 29. April 2020 19:21
- Geschrieben von Helmut Weigl
Medien-Information
Sonntag, 26. April 2020
Kontakt: Bayerischer Landes-SportverbandStabsstelle VerbandskommunikationPublic RelationsGeorg-Brauchle-Ring 93, 80992 MünchenE-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gemeinsame Pressemitteilung des DOSB mit allen Landes-Sportbünden
Hoffnung auf Rückkehr zum Sport
Die Zwischenbilanz gibt Anlass zur Hoffnung: Nach vollständiger Einstellung des Sportbetriebs und Schließung aller Sportstätten in SPORTDEUTSCHLAND aufgrund der Corona-Pandemie sehen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Landes-Sportbünde Signale, die eine Wiederaufnahme des Sporttreibens in den einzelnen Bundesländern ermöglichen. Dazu gab es am Samstag bei einer Videokonferenz der 16 Landessportbünde (LSB-Konferenz) gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ein einstimmiges Votum. BLSV-Präsident Jörg Ammon, der diesmal den Vorsitz der LSB-Konferenz hatte: „Der eingeschlagene Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist erfolgreich und sollte daher fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung muss unverändert Priorität haben. Zur Gesundheitsvorsorge dient insbesondere das Sporttreiben. Dies haben wir in der Konferenz erörtert und waren uns alle zusammen mit dem DOSB einig, dass unter bestimmten Vorkehrungen der Startschuss zur Rückkehr in den Vereinssport gegeben werden kann.“Freizeit- und Breitensport ermöglichenDer organisierte Sport in Deutschland ist bereit. Im Schulterschluss zwischen dem DOSB und den 16 Landessportbünden wird nun das Angebot an die politischen Verantwortungsträger in Bund und Ländern konkretisiert. Dieses soll bereits am kommenden Montag in die Sportministerkonferenz sowie die weiteren Abstimmungen auf Bundesebene einfließen. „Nach den positiven Rückmeldungen der Sportminister*innen der Länder haben wir unser Angebot an die Politik für eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens weiterentwickelt. Neben 10 DOSB-Leitplanken (siehe Anlage und Link unten) liegen nun auch angepasste sportartspezifische Übergangs-Regeln der Fachverbände für einen ersten vorsichtigen Schritt ins vereinsbasierte Sporttreiben vor. Wir sind somit auf einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg vorbereitet und hoffen nun zeitnah auf ein bundeseinheitliches Signal der Öffnung durch die Politik“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.„Die unzähligen positiven Effekte des Sports auf die Mitglieder in den rund 90.000 Sportvereinen in Deutschland fehlen der gesamten Gesellschaft von Tag zu Tag mehr. Mit dem nun vorliegenden Paket aus Leitplanken und spezifischen Regeln für die einzelnen Sportarten ist eine gute Handlungsgrundlage für die Umsetzung in den Vereinen geschaffen“, so Jörg Ammon weiter. Nach den gemeinsamen Vorstellungen von organisiertem Sport und der Sportministerkonferenz der Länder wird ein erster Schritt der Lockerung ausschließlich für Bewegungsangebote im Freiluftbereich gelten, zudem sind umfassende weitere Regelungen wie Mindestabstand und Hygienevorgaben zu beachten. Dabei bleiben die Sportheime, deren Umkleiden und Gastronomiebereiche und Hallen geschlossen. Bei positivem Verlauf können später die nächsten Schritte zur weiteren Öffnung erfolgen. Der organisierte Sport verzichtet ganz bewusst auf eine Positivliste von Sportarten, denn es geht um angepasste Bewegungsangebote für alle Mitglieder in den Vereinen. „Seitens des Sports können wir mit bewährten Strukturen und den unzähligen erfahrenen Verantwortungsträger*innen einen wertvollen Teil dazu beitragen, dass Deutschland wieder in Bewegung kommt. Dabei sind wir uns der besonderen Chancen und Risiken bewusst und werden deshalb stets nach der Maxime handeln, dass Infektionsrisiken so weit wie irgend möglich minimiert werden müssen“, sagt DOSB-Präsident Hörmann. In den nächsten Schritten soll über die Nutzung von Hallen, die Rückkehr zum Wettkampfbetrieb sowie über Kontakt- und Zweikampfsportarten diskutiert werden.Leistungssport nach bundeseinheitlichen RegelnDie LSB-Konferenz hat sich darauf verständigt, dass für Bundeskader-Athleten das Training sowohl im Indoor- wie im Outdoor-Bereich wieder geöffnet werden sollte. Für Landeskader-Athleten dagegen sollte das Training zunächst im Outdoorbereich beginnen. Um Ungleichbehandlung zu verhindern, sollten die Regeln in allen Bundesländern einheitlich gelten.
Tennis Info 2020/1
- Details
- Veröffentlicht am Montag, 23. März 2020 08:50
- Geschrieben von Helmut Weigl
Tennis Info 2020/1
Liebe Tennisspieler,
die Bayerische Staatsregierung hat am Montag, dem 16. März 2020, den Katastrophenfall ausgerufen und Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen ausgesprochen. Betroffen davon sind auch Sporteinrichtungen und Sportvereine.
Dies gilt natürlich auch für die Durchführung bzw. Einschränkungen von Sportveranstaltungen. Da sich Sachverhalte praktisch täglich ändern, müssen wir hierbei „auf Sicht“ fahren.
Hinsichtlich unserer Tennissaison bedeutet dies:
→ Die Tennisanlagen müssen geschlossen bleiben
→ Das Tennisspielen und weitere sportliche Betätigungen auf dem Clubgelände sind nicht gestattet
→ Platzinstandsetzungen als Arbeitsdienst der Mitglieder sind nicht gestattet
→ Dies gilt vorerst bis 19.04.2020!
Wichtig für Mannschaftsspieler:
Sollte es die Entwicklung zulassen, ist der Start des kompletten Mannschaftswettspiel-betriebs für den 8. Juni 2020 (nach Pfingsten) vorgesehen.
Näheres unter https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html
Bleibt bitte gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Markus Anzinger und Ulrike Anzinger
Fachgebietsleiter FTSV Tennis und Jugendwart FTSV Tennis